Bei Volk & Partner steht Ihnen Herr Notar Marc-Daniel Volk in allen notariellen Angelegenheiten zur Seite.

Falls Sie bereits wissen, womit Sie den Notar beauftragen möchten, gelangen Sie hier zu unseren Datenblättern, welche Sie bequem am PC, Tablet oder Smartphone ausfüllen und dem Notar übermitteln können. Bitte beachten Sie, dass Sie damit einen kostenpflichtigen Entwurf beim Notar anfordern.

Was macht ein Notar?

Der Notar steht Ihnen als unparteiischer und neutraler Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Er ist – anders als ein Rechtsanwalt – nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger Betreuer aller Beteiligten. Dabei ist der Notar kein klassischer Dienstleister, sondern sein Rat und seine Mitwirkung an beurkundungspflichtigen Geschäften stellen eine hoheitliche Amtstätigkeit dar. Der Notar ist nämlich eine sogenannte hoheitlich beliehene Privatperson. 

Notare leisten Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und fungieren als Mittler zwischen den Interessen der beteiligten Parteien. Wird der Notar von den Beteiligten aufgesucht, so erforscht er zunächst den Sachverhalt und die Ziele und Interessen der Parteien. Aufgrund dessen wird der Notar auf eine Einigung der Beteiligten im Sinne eines freiwilligen Interessenausgleichs hinwirken. Gelingt dies, so schließen die Parteien üblicherweise einen Vertrag. Der Notar belehrt über den Inhalt und die Wirkungen des Vertrages, damit eine Benachteiligung eines möglicherweise unerfahrenen Beteiligten ausgeschlossen wird.

Wann brauche ich einen Notar?

Der Notar ist zuständig für Beurkundungen jeglicher Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für etliche Rechtsgeschäfte ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben, und zwar immer dann, wenn der Gesetzgeber die Einschaltung eines Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für erforderlich hält.

Notariellen Urkunden kommt eine hohe Beweiskraft zu: mit ihnen lässt sich noch nach Jahrzehnten die getroffene Vereinbarung belegen. Daneben haben die Urkunden auch Warnfunktion: Der Gesetzgeber hat die Mitwirkung eines Notars für solche Rechtsgeschäfte zwingend vorgeschrieben, die für die Beteiligten weitreichende persönliche oder wirtschaftliche Folgen haben.

Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung eines Notars in folgenden Bereichen:

  • Immobilien
  • Ehe, Partnerschaft und Familie
  • Erbe und Schenkung
  • Unternehmensgründungen und -umgestaltungen

Daneben können Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren. Notare erstellen zudem Vermögensverzeichnisse. Selbstverständlich ist der Notar im Rahmen seiner Berufausübung zur Verschwiegenheit verpflichtet, so dass mit ihm auch vertrauliche Angelegenheiten erörtert werden können.

Der Notar hat grundsätzlich jedem Rechtsuchenden mit seiner Urkundstätigkeit zur Verfügung zu stehen (Urkundsgewährungsanspruch). Die notarielle Berufsausübung ist sehr streng reglementiert, sowohl was den Zugang zum Notaramt betrifft, als auch dessen Ausübung. 

So sind beispielsweise auch die Notarkosten im Detail gesetztlich im GNotKG geregelt, sodass Notare davon in keine Richtung abweichen dürfen (Notare haben also grds. keinen Ermessensspielraum und dürfen auch keine Rabatte einräumen.) Weitergehende Informationen zu Notarkosten erhalten Sie hier: Notarkosten in Deutschland: Ein detaillierter Blick

Ihr Ansprechpartner:

Marc-Daniel Volk

Erfahren Sie mehr zu den häufigsten notariellen Angelegenheiten (bitte anklicken):
Grundstücks- / Immobilienkaufverträge

Das sicherlich bekannteste Tätigkeitsfeld der Notare in Deutschland ist die Abwicklung von Immobilienkaufverträgen.

Wenn Sie einen Grundstücks-/Immobilienkaufvertrag beurkunden lassen möchten, füllen Sie bitte unter folgendem Link das Datenblatt möglichst vollständig aus und senden Sie dieses ab. Bitte beachten Sie, dass Sie damit einen kostenpflichtigen Vertragsentwurf beauftragen:

Entwurfsauftrag für notariellen Kaufvertrag erteilen

(Den Entwurf eines gewöhnlichen Kaufvertrages ohne größere Besonderheiten stellen wir Ihnen im Regelfall innerhalb eines Werktages zur Verfügung.)

 

Was passiert eigentlich bei einem notariellen Immobilienkaufvertrag?

Entgegen der Wahrnehmung vieler natürlicher Personen machen Immobilienkaufverträge in der Praxis nur einen Teil der notariellen Amtstätigkeit aus. In der öffentlichen Wahrnehmung hingegen ist dieser Teil besonders präsent, da der Kauf oder Verkauf einer Immobilie für viele Personen der erste echte Berührungspunkt zu der notariellen Tätigkeit ist.

Im Rahmen der Abwicklung notarieller Immobilienkaufverträge liest der Notar keineswegs einfach nur den Vertrag vor. Dies ist lediglich der sichtbarste Teil seiner Tätigkeit. Im Hintergrund hingegen geschieht eine ganze Palette von Tätigkeiten, um die sich der Notar und seiner Mitarbeiterinnen kümmern:

  • Am Beginn jedes Kaufvertrages steht der Entwurf der Urkunde. Um den Kaufvertrag vorzubereiten, sieht der Notar das Grundbuch ein, klärt offene Fragen mit den Beteiligten und erforscht deren Wünsche hinsichtlich der Umsetzung. Häufig zeichnen sich dann bereits erste Probleme ab, beispielsweise grundbuchliche Belastungen, zu denen nicht alle Löschungsunterlagen vorhanden sind (z.B. fehlende Grundschuldbriefe, eventuell noch notwendige Teilung des Grundstücks etc).
  • Wenn alle notwendigen Fragen im Vorfeld geklärt sind, wird der eigentliche Kaufvertragsentwurf gefertigt. Bei uns wird der Entwurf üblicherweise sehr zeitnah durch die Notarmitarbeiterinnen mit Unterstützung entsprechender Legal-Tech-Lösungen vorbereitet und sodann dem Notar persönlich zur Überprüfung und ggf. Ergänzung vorgelegt.
  • Der Notar sichtet nun noch einmal im Detail alle von den Mitarbeiterinnen zusammengestellten Unterlagen, prüft den Vertragsentwurf und ändert oder ergänzt diesen bei Bedarf. Sodann veranlasst der Notar den Versand des Entwurfs an die Beteiligten.
  • In vielen Fällen haben die Beteiligten anschließend noch Fragen oder Ergänzungswünsche, welche mit dem Notar oder den Mitarbeiterinnen erörtert werden. Wenn dann alles den Wünschen der Beteiligten entspricht, wird der eigentliche Beurkundungstermin vereinbart.
  • In der eigentlichen Beurkundung liest der Notar die Urkunde den Beteiligten vor, welche die Urkunde ihrerseits als Leseabschrift am Bildschirm verfolgen können. Etwaige noch offene Fragen werden ebenso erörtert, wie auch ggf. noch aufkommende kleinere Änderungswünsche oder Korrekturen berücksichtigt werden. Am Schluss der Beurkundung wird die Urkunde von allen Beteiligten sowie dem Notar unterschrieben.
  • Nach der Beurkundung ist für die Beteiligten häufig zunächst nicht mehr viel zu tun. Für das Notariat hingegen geht es erst richtig los: Die Urkunde muss in das Urkundenverzeichnis des Notars eingetragen werden, in digitaler Fassung in das elektronische Urkundenarchiv aufgenommen werden und es müssen beglaubigte Abschriften sowie Ausfertigungen erstellt und verschickt werden. Beispielsweise wird eine beglaubigte Abschrift an das Grundbuchamt geschickt (zum Zwecke der Eintragung der Vormerkung) und es werden Abschriften an die Gemeinde verschickt (zur Anforderung des Negativzeugnisses bzgl. eines möglichen Vorkaufsrechts), an den Gutachterausschuss für die Kaufpreissammlung sowie die vom Notar ausgefüllte Veräußerungsanzeige nebst Vertragsabschrift an das Finanzamt, damit dieses die Grunderwerbsteuer festsetzen kann.
  • Ferner schreibt der Notar alle Gläubiger noch vorhandener Grundschulden an (üblicherweise Banken), um von diesen die Löschungsunterlagen einzuholen. Diese werden üblicherweise von den Banken unter Treuhandauflagen erteilt, das heißt, der Notar hat die Verantwortung dafür, von diesen nur dann Gebrauch zu machen, wenn sichergestellt ist, dass die Bank zuvor die ihr noch zustehende Restverbindlichkeit erhalten hat.
  • Im weiteren Verlauf überwacht der Notar die Fälligkeitsvoraussetzungen für die Kaufpreiszahlung. Er muss also insbesondere prüfen, ob die Vormerkung ranggerecht ins Grundbuch eingetragen wird, alle eingegangenen Löschungsunterlagen einsehen sowie prüfen und die Negativzeugnisse bzw. Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen von der Gemeinde einsehen. 
  • Wenn alle vom Notar überwachten Voraussetzungen für die Fälligkeit des Kaufpreises vorliegen, muss der Notar die Fälligkeit den Beteiligten anzeigen und hierbei auch mitteilen, wie der Kaufpreis zu zahlen ist (welcher Anteil also beispielsweise an abzulösende Gläubiger gezahlt werden muss und welcher Betrag an die Verkaufspartei selbst gezahlt wird). Mit der Zahlung des Kaufpreises wird das Kaufobjekt üblicherweise auch übergeben.
  • Wenn schlussendlich die Kaufpreiszahlung per Überweisung erfolgt ist, muss dem Notar dies durch eine Bankbestätigung oder einen Kontoauszug nachgewiesen werden (aufgrund von Regelungen im Geldwäschegesetz). Erst danach veranlasst der Notar beim Grundbuchamt die endgültige Umschreibung des Eigentums auf die Kaufpartei, womit die notarielle Angelegenheit auch abgeschlossen wird.

Es ist also keineswegs so, als lese der Notar lediglich eine formularmäßige Urkunde vor. Das Vorlesen ist nur die sichtbare Spitze des Eisbergs. Der größte Teil der Tätigkeit findet außerhalb der Wahrnehmung der Beteiligten im Verborgenen statt, ist jedoch zur ordnungsgemäßen und sicheren Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages unerlässlich.

Übertragungsverträge

Ein weiteres sehr häufiges Tätigkeitsfeld im Immobilienrecht sind Übertragungsverträge. Zumeist soll Eigentum an Immobilien im Rahmen der finanziellen Nachfolgeplanung auf Kinder oder Ehepartner übertragen werden.

Als Gegenleistung behalten sich die Übergeber häufig ein Wohn- oder Nießbrauchsrecht an dem übertragenen Vermögensgegenstand vor. 

Die Abwicklung der Übertragung von Immobilien gestaltet sich zumeist ähnlich wie bei Grundstückskaufverträgen, allerdings entfallen einige Schritte - wie beispielsweise die Überwachung einer Kaufpreisfälligkeit oder die Einholung von Negativzeugnissen der Gemeinde.

Grundschulden

Bei der Beurkundung von Grundschulden handelt es sich um eine notwendige rechtliche Formalität, die vor allem im Rahmen der Immobilienfinanzierung von Bedeutung ist. Eine Grundschuld ist ein Recht an einem Grundstück, das dem Gläubiger die Sicherheit bietet, im Falle einer nicht erfüllten Forderung aus dem Grundstück befriedigt zu werden. Im Gegensatz zur Hypothek bleibt die Grundschuld auch nach der Tilgung der Schuld bestehen, was sie zu einem flexiblen und wiederverwendbaren Sicherungsmittel macht.

Für detaillierte Informationen oder zur Vereinbarung eines Beratungstermins kontaktieren Sie uns gerne.

Teilungserklärungen nach dem WEG

Die Erstellung einer Teilungserklärung ist ein essenzieller Schritt bei der Bildung von Wohnungseigentum. Sie dient der Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Eigentumswohnungen und regelt die Verhältnisse von Gemeinschafts- und Sondereigentum. Eine klar formulierte Teilungserklärung ist entscheidend, um klare Verhältnisse zwischen den Eigentümern zu schaffen und bildet die Grundlage für eine reibungslose Verwaltung des Eigentums.

Der Notar unterstützt Sie bei der rechtssicheren Erstellung Ihrer Teilungserklärung. Er achtet auf die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen des WEG und berücksichtigt Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche. Ziel ist es, eine klare und verständliche Teilungserklärung zu erarbeiten, die zukünftige Konflikte zwischen Wohnungseigentümern minimiert und zu einer harmonischen Eigentümergemeinschaft beiträgt.

Für eine individuelle Beratung und weitere Informationen steht der Notar Ihnen gerne zur Verfügung.

Testamente und Erbverträge

Die Gestaltung der eigenen Erbfolge ist eine wichtige persönliche Entscheidung, die häufig aufgrund individueller familiärer Konstellationen und Wünsche sehr komplex ist. Ein Testament ermöglicht es Ihnen, Ihre Vermögensnachfolge individuell zu regeln und sicherzustellen, dass Ihr Nachlass gemäß Ihren Wünschen vererbt wird. Für Ehegatten bietet das Ehegattentestament eine besondere Form, in der beide Partner ihre Erbfolge gemeinsam festlegen können. Dies sorgt für Klarheit und Sicherheit für den verbleibenden Partner im Falle des Ablebens des anderen.

Erbverträge stellen eine weitere Möglichkeit dar, um verbindliche Vereinbarungen über die Erbfolge zu treffen, insbesondere wenn andere Personen als Ehepartner beteiligt werden sollen. Insbesondere in komplexen Familienverhältnissen oder bei der Unternehmensnachfolge können Erbverträge eine sinnvolle Lösung sein.

Die Beurkundung eines notariellen Testamentes beginnt üblicherweise mit einer umfassenden notariellen Beratung, im Rahmen derer zunächst einmal die individuelle Vermögens- und Familienkonstellation besprochen wird, um sodann gemeinsam mit dem Mandanten die Möglichkeiten zu erörtern, die individuellen Wünsche rechtssicher umzusetzen. Ziel ist es, eine Erbregelung zu schaffen, die Ihren persönlichen Wünschen entspricht und potenzielle Konflikte unter den Erben vermeidet.

Für eine persönliche Beratung steht der Notar Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitergehende Informationen:

Vorsorgevollmachten

Eine Vorsorgevollmacht ist ein zentrales Instrument, um für Situationen vorzusorgen, in denen Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Sie ermächtigt eine von Ihnen ausgewählte Vertrauensperson, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen und Handlungen vorzunehmen. Dies kann sowohl persönliche Angelegenheiten als auch finanzielle und rechtliche Entscheidungen umfassen.

Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist ein Akt der Fürsorge und Voraussicht. Sie gewährleistet, dass Ihre Interessen und Wünsche auch dann berücksichtigt werden, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. Eine klar formulierte Vorsorgevollmacht hilft, mögliche Konflikte innerhalb der Familie oder mit Dritten zu vermeiden und sorgt für Rechtssicherheit.

Der Notar unterstützt Sie bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, die genau auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt ist. Er berät Sie umfassend über die rechtlichen Aspekte und sorgt dafür, dass Ihre Vollmacht alle notwendigen Anforderungen erfüllt. Ziel ist es, eine rechtssichere und präzise Vorsorgevollmacht zu schaffen, die im Bedarfsfall ohne Verzögerungen oder rechtliche Hindernisse eingesetzt werden kann.

Für eine individuelle Beratung und Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht steht der Notar Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Weitergehende Informationen:

Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Eheverträge bieten Ehepartnern die Möglichkeit, individuelle Regelungen zu treffen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Sie ermöglichen es, Vermögensfragen, Unterhaltsansprüche und andere wichtige Aspekte der Ehe nach persönlichen Vorstellungen zu gestalten. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch während der Ehe geschlossen werden und bietet eine solide Basis für eine faire und ausgewogene Partnerschaft.

Scheidungsfolgenvereinbarungen sind ein wesentlicher Bestandteil der einvernehmlichen Regelung von Scheidungsfolgen. Sie umfassen Vereinbarungen über Unterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht und Umgangsrecht mit den Kindern. Durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung können langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden und eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Der Notar bietet Unterstützung bei der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Er berät Sie zu allen rechtlichen Aspekten, sorgt für eine klare und verständliche Formulierung und gewährleistet, dass alle Vereinbarungen rechtssicher und wirksam sind. Ziel ist es, maßgeschneiderte Lösungen zu schaffen, die den Interessen beider Parteien gerecht werden und eine Grundlage für eine einvernehmliche Regelung bieten.

Für eine persönliche Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen steht der Notar Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Gründungen von Unternehmen

Die Gründung eines Unternehmens ist ein entscheidender Schritt in die Selbstständigkeit und erfordert sorgfältige Planung und Beratung, insbesondere bei der Wahl der Rechtsform. Beispielsweise ist die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) dabei eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland, da sie Haftungsbeschränkungen bietet und gleichzeitig Flexibilität in der Unternehmensführung erlaubt.

Bei der Gründung einer Gesellschaft sind verschiedene rechtliche Schritte zu beachten. Dazu gehören die Erstellung des Gesellschaftsvertrags, die Anmeldung beim Handelsregister und die Erfüllung weiterer spezifischer Anforderungen.

Die Kanzlei Volk & Partner bietet eine umfassende Betreuung im Rahmen der Unternehmensgründung an. Wir unterstützen Sie nicht lediglich bei der reinen Gründung Ihrer Gesellschaft, sondern bieten auf Wunsch auch interprofessionelle Beratung in sonstigen rechtlichen Fragen, die im Zuge einer Unternehmensgründung aufkommen können. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei Bedarf auch in steuerlichen Angelegenheiten beratend zur Seite, um eine optimale Basis für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens zu schaffen.

Unser Ziel ist es, Ihnen eine ganzheitliche Betreuung zu bieten, die alle Aspekte der Unternehmensgründung abdeckt. Damit stellen wir sicher, dass Sie auf einem soliden Fundament starten können.

Für eine individuelle Beratung zur Gründung Ihres Unternehmens sowie für umfassende Unterstützung in allen damit verbundenen Fragen steht Ihnen die Kanzlei Volk & Partner jederzeit gerne zur Verfügung.

Übertragung von Unternehmen

Die Übertragung eines Unternehmens im Rahmen der Rechtsnachfolge ist ein komplexer Prozess, der eine genaue Planung und rechtliche Expertise erfordert. Dies kann beispielsweise den Verkauf an einen Nachfolger oder die Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf die nächste Generation, wie erwachsene Kinder, umfassen. Solche Transaktionen sind nicht nur von großer wirtschaftlicher, sondern auch von persönlicher Bedeutung.

Der Notar begleitet Sie bei diesem wichtigen Schritt. Wir bieten umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Ausgestaltung von Kaufverträgen, der Übertragung von Gesellschaftsanteilen und der Regelung aller notwendigen Formalitäten. Unser Ziel ist es, einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, der die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt und das Fortbestehen des Unternehmens sichert.

Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um die Unternehmensnachfolge sorgfältig zu planen und umzusetzen. Wir gewährleisten eine individuelle und umfassende Beratung, um die besten Lösungen für Ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele zu finden.

Für eine persönliche Beratung zur Übertragung Ihres Unternehmens im Rahmen der Rechtsnachfolge stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Umwandlungen und Verschmelzungen

Umwandlungen und Verschmelzungen von Unternehmen sind komplexe rechtliche Vorgänge, die nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) geregelt sind. Diese Verfahren ermöglichen es Unternehmen, ihre Strukturen anzupassen, zu optimieren und strategisch weiterzuentwickeln, beispielsweise durch die Verschmelzung zweier Gesellschaften oder die Umwandlung einer Rechtsform in eine andere.

Wir bieten eine fachkundige Begleitung bei diesen Prozessen an. Der Notar berät Sie umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten und Anforderungen, die das Umwandlungsgesetz vorsieht. Er unterstützt Sie im Rahmen der Beurkundung bei der rechtssicheren Gestaltung der erforderlichen Verträge und Dokumente.

Unser Ziel ist es, eine reibungslose und rechtssichere Abwicklung zu gewährleisten.

Für eine individuelle Beratung und Unterstützung bei geplanten Umwandlungen und Verschmelzungen steht Ihnen der Notar gerne zur Verfügung.

sonstige gesellschaftsrechtliche Vorgänge

Gesellschaftsrechtliche Vorgänge umfassen eine Vielzahl an Transaktionen und rechtlichen Schritten, die für die Gründung, Führung und Änderung von Unternehmen und Vereinen essentiell sind.

Dazu gehören Anmeldungen zum Handelsregister, wie beispielsweise die Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern und Prokuristen, die Eintragung als eingetragener Kaufmann (e.K.) etc. Diese sind essenziell für die ordnungsgemäße Führung eines Unternehmens.

Auch bei Liquidationen von Gesellschaften sind notarielle Anmeldungen zum Handelsregister unabdingbar. 

Des Weiteren gehören zum Tätigkeitsfeld des Notars Anmeldungen zum Vereinsregister, was für die Gründung und beispielsweise Vorstandsänderungen von Vereinen unerlässlich ist. Auch die Anmeldung von Gesellschaftsformen wie der zum 01.01.2024 eingeführten eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) im neuen Gesellschaftsregister wird von gerne vorgenommen.

Notar Marc-Daniel Volk und sein Team stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Erbscheinsanträge

Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbfolge nach dem Tod einer Person bescheinigt und die Berechtigung des Erben zur Verfügung über den Nachlass nachweist. Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ist oft ein notwendiger Schritt, um als Erbe über Bankkonten oder Grundbesitz verfügen zu können. (Im Falle notarieller Testamente ist ein Erbschein hingegen häufig nicht erforderlich.)

Der Notar bietet professionelle notarielle Unterstützung bei der Beantragung eines Erbscheins. Wir beraten Sie umfassend über die erforderlichen Schritte, die benötigten Unterlagen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Die Beantragung eines Erbscheins umfasst die Prüfung der Erbfolge, die Zusammenstellung aller relevanten Dokumente wie Testament und Sterbeurkunde sowie die notarielle Beurkundung und anschließende elektronische Übermittlung des Erbscheinsantrages an das Nachlassgericht. 

Für eine individuelle Beratung und Unterstützung bei der Beantragung eines Erbscheins steht Ihnen Notar Marc-Daniel Volk gerne zur Verfügung.

Erbausschlagungen

Die Ausschlagung eines Erbes ist eine wichtige persönliche Entscheidung, die in bestimmten Fällen sinnvoll sein kann, beispielsweise wenn der Nachlass überschuldet ist oder andere Gründe gegen die Annahme des Erbes sprechen. Eine Erbausschlagung muss innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist von zumeist sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls und der Erbberechtigung erklärt werden und bedarf mindestens der Beglaubigung der Unterschrift.

Wir helfen Ihnen, die Konsequenzen einer Erbausschlagung zu verstehen und beraten Sie über die rechtlichen Schritte, die erforderlich sind, um eine Erbausschlagung ordnungsgemäß zu erklären.

Der Prozess beinhaltet die Erstellung und notarielle Beglaubigung der Erbausschlagungserklärung sowie üblicherweise auch die rechtzeitige Einreichung beim zuständigen Nachlassgericht. Dies gewährleistet, dass die Ausschlagung rechtlich wirksam ist und keine unerwünschten rechtlichen Folgen nach sich zieht.

Für eine individuelle Beratung und Unterstützung bei Erbausschlagungen steht Ihnen Notar Marc-Daniel Volk und sein Team gerne zur Verfügung.

Unterschriftsbeglaubigungen

Unterschriftsbeglaubigungen spielen eine wichtige Rolle in vielen rechtlichen Angelegenheiten. Sie dienen dazu, die Echtheit einer Unterschrift zu bestätigen und sind häufig erforderlich bei Dokumenten, die gegenüber Behörden, Notaren, Gerichten oder in anderen wichtigen Angelegenheiten vorgelegt werden. Beispiele hierfür sind Vollmachten, Genehmigungserklärungen, Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt oder andere wichtige Dokumente.

Für eine Terminvereinbarung zur Unterschriftsbeglaubigung oder bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hofübergabeverträge

Hofübergabeverträge sind spezielle rechtliche Vereinbarungen im Bereich der Landwirtschaft, die nach den Vorgaben der Höfeordnung (HöfeO) gestaltet werden. Sie regeln die Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe, typischerweise von einer Generation an die nächste, und sind darauf ausgerichtet, die Fortführung und den Erhalt des Hofes zu sichern sowie die Abfindung der/des weichenden Erben zu regeln.

Wir bieten eine umfassende notarielle Beratung und Beurkundung bei Hofübergabeverträgen. Diese Verträge erfordern eine sorgfältige Planung und rechtliche Ausarbeitung, um sicherzustellen, dass alle Aspekte der Übergabe, einschließlich Erbfolge, Pachtrecht, Schuldenübernahme und lebenslange Versorgung der Übergeber, angemessen berücksichtigt werden.

Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um die Hofübergabe reibungslos und im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben zu gestalten. Unser Ziel ist es, eine maßgeschneiderte Lösung zu finden, die die langfristige Zukunft des Hofes sichert und die Interessen aller Beteiligten wahrt.

Für eine individuelle Beratung und Unterstützung bei einer geplanten Hofübergabe vereinbaren Sie bitte gerne einen Termin.

Bei Fragen und zur Terminvereinbarung rufen Sie uns unter 05 23 1 / 97 82-16 an oder kontaktieren Sie Notar Marc-Daniel Volk zu Ihrem individuellen Anliegen über das folgende Kontaktformular:

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