202303.21
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Notarielles Testament oder handschriftliches Testament: Was ist die bessere Wahl?

Wenn Sie Ihr Erbe regeln wollen, haben Sie verschiedene* Möglichkeiten: Sie können u.a. ein notarielles Testament oder ein handschriftliches Testament erstellen. Beide Formen haben Vor- und Nachteile, die Sie kennen sollten, bevor Sie sich entscheiden. In diesem Blogpost vergleichen wir die wichtigsten Aspekte beider Testamentsformen.

Sicherheit

Ein notarielles Testament wird vor einem Notar beurkundet und im Regelfall beim Nachlassgericht hinterlegt. Damit ist es vor Verlust, Zerstörung oder Manipulation geschützt. Außerdem prüft der Notar die Testierfähigkeit, erforscht den Willen des Erblassers und berät ihn über die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und die Folgen seines Testaments. Ein handschriftliches Testament muss vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Es kann zu Hause oder bei einer Vertrauensperson aufbewahrt werden, aber auch beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung gegeben werden. Ohne Verwahrung besteht das Risiko, dass es verloren geht, beschädigt oder nicht gefunden wird oder jemand dieses böswillig unterdrückt. Außerdem kann der Erblasser Fehler machen, die sein Testament unklar sowie schlimmstenfalls unwirksam oder anfechtbar machen.

Vorteil: Das notarielle Testament bietet mehr Sicherheit als das handschriftliche Testament.

Kosten

Ein notarielles Testament ist mit Kosten verbunden, die sich – gesetzlich fix geregelt – nach dem Wert des Nachlasses richten. Hinzu kommen weitere Kosten für die amtliche Verwahrung oder z.B. einen Übersetzer, falls der Erblasser lediglich eine andere Sprache spricht. Ein handschriftliches Testament ist kostenlos, solange der Erblasser keine fremde Hilfe in Anspruch nimmt. Nimmt der Erblasser hingegen z.B. die Hilfe eines Rechtsanwalts anstelle eines Notars in Anspruch, kann das Honorar des Rechtsanwalts durchaus über den gesetzlich festgelegten Kosten für die Beurkundung durch einen Notar liegen.

Vorteil: Das handschriftliche Testament ist zumeist kostengünstiger als das notarielle Testament.

Gut zu wissen: In den Kosten für die Beurkundung des Testaments durch einen Notar ist die umfassende notarielle Beratung zur Gestaltung des Testaments bereits enthalten, sodass eine weitere (z.B. anwaltliche) Beratung entfällt!

Flexibilität

Ein Einzeltestament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Das kann durch ein neues Testament (egal ob notariell oder privatschriftlich), durch bewusste Vernichtung des Testaments durch den Erblasser oder auch durch persönliche Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung (falls es hinterlegt wurde) durch den Erblasser erfolgen.

Unentschieden: Beide Testamentsformen sind jederzeit zu ändern oder zu widerrufen.

Eröffnung und Erbschein

Ein notarielles Testament wird nach dem Tod des Erblassers vom Nachlassgericht eröffnet und den Erben bekannt gegeben. Im Regelfall reicht das Eröffnungsprotokoll zum Nachweis der Erbfolge, sodass zumeist kein Erbschein für die Erben mehr erforderlich ist. Ein handschriftliches Testament muss vom Finder dem Nachlassgericht übergeben und von diesem eröffnet werden. Im Falle eines privatschriftlichen Testaments muss zudem im Regelfall durch die Erben ein Erbschein beantragt und durch das Nachlassgericht erteilt werden, welcher mit wertabhängigen Kosten verbunden ist, die von den Erben zu tragen sind und sich häufig in vergleichbarer Höhe bewegen, wie die Kosten für die Beurkundung eines notariellen Testaments. Die vom Erblasser zunächst ersparten Kosten müssen dann mitunter die Erben tragen.

Vorteil: Das notarielle Testament bedeutet für die Erben im Regelfall mehr Rechtssicherheit, weniger Bürokratie, geringere Kosten und eine deutlich schnellere Abwicklung.

Fazit

Wie Sie sehen können, gibt es für beide Testamentsformen gute Gründe. Welche für Sie die bessere Wahl ist, hängt von Ihren persönlichen Umständen und Präferenzen ab. Wenn Sie Wert auf Rechtssicherheit und fundierte Beratung bei der Gestaltung des Testaments legen, ist das notarielle Testament der Königsweg. Insbesondere in Fällen größerer Nachlasswerte, in denen z.B. auch Immobilien und/oder Gesellschaftsanteile zum Nachlass gehören, ist das notarielle Testament im Regelfall dringend anzuraten.

Für Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen als Ansprechpartner Rechtsanwalt und Notar Marc-Daniel Volk sowie Rechtsanwalt und Notar a.D. Anton Volk zur Verfügung.


*Auf weitere Möglichkeiten der letztwilligen Verfügung, wie z.B. in Erbverträgen, gehen wir an dieser Stelle nicht ein.