202303.25
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Notarielle Vorsorgevollmachten – Was sind sie und warum sind sie wichtig?

Vorsorgevollmachten sind ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass unsere Wünsche und Interessen gewahrt werden, wenn wir selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Sie gewähren einer Vertrauensperson die Befugnis, in unserem Namen zu handeln, beispielsweise in finanziellen oder medizinischen Angelegenheiten. Eine notarielle Vorsorgevollmacht bietet dabei einige Vorteile gegenüber einer privatschriftlichen Vollmacht. In diesem Blogartikel erfahren Sie, warum die notarielle Vorsorgevollmacht insbesondere für Immobilieneigentümer und Inhaber von Gesellschaftsanteilen unerlässlich ist und welche Vorteile sie gegenüber einer lediglich privatschriftlichen Vollmacht hat.

Notarielle Vorsorgevollmachten im Überblick

Eine notarielle Vorsorgevollmacht ist eine von einem Notar beurkundete Vollmacht, die einer oder mehreren Vertrauenspersonen die Befugnis gibt, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Diese Vollmacht kann sowohl eine Generalvollmacht als auch eine spezifische Vorsorgevollmacht beinhalten, sowie zumeist auch eine Patientenverfügung. Die Patientenverfügung regelt im Voraus, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden sollen, falls der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen. Die bevollmächtigten Vertrauenspersonen sind dadurch ermächtigt, den Vollmachtgeber sowohl in Vermögensangelegenheiten, als auch in persönlichen (medizinischen) Angelegenheiten zu vertreten.

Vorteile der notariellen Vorsorgevollmacht gegenüber der privatschriftlichen Vollmacht

  1. Rechtssicherheit und Verbindlichkeit: Eine notarielle Vorsorgevollmacht bietet ein hohes Maß an Rechtssicherheit und Verbindlichkeit, da sie von einem Notar beurkundet wird. Der Notar prüft die Identität des Vollmachtgebers und bestätigt dessen Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Beurkundung.
  2. Beratung durch den Notar: Bei der Erstellung einer notariellen Vorsorgevollmacht wird der Notar den Vollmachtgeber hinsichtlich des Umfangs und der Reichweite der Vollmacht beraten. So ist sichergestellt, dass die Vollmacht genau den Bedürfnissen und Wünschen des Vollmachtgebers entspricht. Übrigens ist die notarielle Beratung in den Notarkosten für die Beurkundung bereits enthalten und verursacht daher keine zusätzlichen Kosten!
  3. Akzeptanz durch Dritte: Eine notarielle Vorsorgevollmacht wird von Banken, Behörden, Krankenhäusern und anderen Beteiligten in der Regel akzeptiert, da sie aufgrund ihrer Beurkundung durch einen Notar als rechtssicher und verbindlich gilt und sämtlichen gesetzlichen Formerfordernissen entspricht. Privatschriftliche Vollmachten hingegen stoßen gerade in sensiblen Bereichen wie Bank- und Behördenangelegenheiten sowie rechtlichen Angelegenheiten (inkl. notariellen Geschäften) an ihre Grenzen und reichen im Regelfall nicht aus.
  4. Unbefristete Gültigkeit: Eine notarielle Vorsorgevollmacht hat in der Regel eine unbefristete Gültigkeit, auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Der Vollmachtgeber kann diese gleichwohl jederzeit widerrufen.
  5. Schutz vor Verlust: Eine notariell beurkundete Generalvollmacht kann nicht verloren gehen, da das Original sicher beim Notar verbleibt, der den Bevollmächtigten entsprechende Ausfertigungen erteilt. Es können vom Notar jederzeit weitere Ausfertigungen (welche im Rechtsverkehr dem Original gleichstehen) erteilt werden, sodass den Bevollmächtigten letztlich unbegrenzt viele Ausfertigungen zur Verfügung stehen. Im Falle einer privatschriftlichen oder lediglich beglaubigten Vollmacht gibt es im Regelfall nur ein Original, welches im Falle des Verlustes unwiederbringlich verloren ist.

Notarielle Vorsorgevollmachten für Immobilieneigentümer und Inhaber von Gesellschaftsanteilen

Für Immobilieneigentümer und Inhaber von Gesellschaftsanteilen ist eine notarielle Vorsorgevollmacht sogar besonders wichtig, da sie bei der Verwaltung und Veräußerung von Immobilien und Gesellschaftsanteilen eine entscheidende Rolle spielt.

  1. Immobilieneigentum: Bei Immobiliengeschäften ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Eine notarielle Vorsorgevollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten, im Namen des Vollmachtgebers Grundstückskaufverträge abzuschließen, Grundschulden/Hypotheken aufzunehmen oder bestehende Darlehen zu verwalten. Eine privatschriftliche Vollmacht würde hier an ihre Grenzen stoßen, da sie für derartige Rechtsgeschäfte nicht ausreicht. Nur mit einer hinreichenden Vollmacht ist es daher beispielsweise dem betreuenden Ehepartner ohne Beteiligung des Betreuungsgerichts möglich, die gemeinsame Immobilie zu verkaufen, um z.B. stattdessen eine barrierefreie Immobilie zu kaufen.
  2. Gesellschaftsanteile: Inhaber von Gesellschaftsanteilen, beispielsweise an einer GmbH, sollten ebenfalls eine notarielle Vorsorgevollmacht in Betracht ziehen. Diese ermächtigt den Bevollmächtigten (unter Berücksichtigung der Regelungen im Gesellschaftsvertrag), im Namen des Vollmachtgebers Entscheidungen in Gesellschafterversammlungen zu treffen oder Anteile zu verkaufen. Auch hier bietet die notarielle Vorsorgevollmacht eine höhere Rechtssicherheit und Akzeptanz als eine privatschriftliche Vollmacht.

Reicht das seit dem 01.01.2023 geltende Notvertretungsrecht für Ehegatten nicht aus?

Ein häufiger Irrtum ist es zu glauben, dass Ehepartner sich automatisch gegenseitig vertreten können. Dies ist jedoch nicht der Fall. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es zwar in § 1358 BGB ein sogenanntes Ehegatten-Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten für maximal 6 Monate, aber dies gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen, erfordert die Mitwirkung eines Arztes und deckt nur Gesundheitsangelegenheiten ab, nicht jedoch beispielsweise Bank- oder Immobilienangelegenheiten. Zudem führt die Befristung von 6 Monaten dazu, dass häufig im Anschluss doch ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden muss, falls ein Fall von längerer Krankheit, wie z.B. bei Demenz, vorliegt.

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht ist daher nicht geeignet, eine notarielle Vorsorgevollmacht zu ersetzen.

Fazit

Die notarielle Vorsorgevollmacht bietet gegenüber einer privatschriftlichen Vollmacht zahlreiche Vorteile, wie weitaus höhere Rechtssicherheit, Verbindlichkeit und höhere Akzeptanz durch beteiligte Dritte. Sie ist insbesondere für Immobilieneigentümer und Inhaber von Gesellschaftsanteilen unerlässlich, um in entscheidenden Situationen handlungsfähig zu bleiben.

Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Vorsorgevollmacht und die Erstellung einer notariellen Vollmacht können daher eine sinnvolle Investition in die eigene Zukunft und die Sicherung der persönlichen Interessen sein.

Ihr Ansprechpartner zum Thema Vorsorgevollmachten in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt und Notar Marc-Daniel Volk.