Wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichts München zugunsten der Anleger (stille Beteiligungen) gegen die Fondsgesellschaft SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG
Das OLG München hat in einem bisher nicht veröffentlichten und wenig beachteten Urteil am 8.10.2014 in zweiter Instanz den Klagen zweier stiller Gesellschafter im Wesentlichen stattgegeben. Die Beklagte Fondsgesellschaft, die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG hatte bisher unter Berufung auf § 16 Abs. 3 des Beteiligungsvertrages eine Zahlung verweigert. Ihrer Ansicht nach…