Bereiten Sie Ihr Anliegen bequem mit unseren digitalen Datenblättern vor oder nehmen Sie direkt Kontakt mit unserem Notarbüro auf. Ob Sie bereits konkrete Angaben übermitteln möchten oder zunächst eine Frage haben: Wählen Sie den Weg, der zu Ihrem Anliegen passt.
Online vorbereiten – rund um die Uhr
Für viele notarielle Anliegen stehen Ihnen digitale Datenblätter zur Verfügung. Damit können Sie uns die erforderlichen Angaben einfach und strukturiert übermitteln – jederzeit und unabhängig von unseren Bürozeiten.
Wählen Sie das passende Datenblatt aus. Wir prüfen Ihre Angaben und stimmen die weiteren Schritte mit Ihnen ab. In vielen Fällen können wir sogar direkt und zeitnah einen notariellen Vertragsentwurf vorbereiten und Ihnen übersenden. Entwürfe von Immobilien-/Grundstückskaufverträgen können bei sorgfältig ausgefülltem Datenblatt z.B. im Regelfall innerhalb von 1-3 Werktagen zur Verfügung gestellt werden.
Sie haben eine Frage, möchten Ihr Anliegen zunächst besprechen oder finden kein passendes Datenblatt? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Sie können uns auch direkt kontaktieren, wenn für Ihr Anliegen ein Datenblatt vorhanden ist.
Wir klären mit Ihnen, welche Angaben wir benötigen und ob ein persönlicher Besprechungstermin mit dem Notar sinnvoll ist.
Manche Anliegen beginnen am besten mit einem Gespräch.
Bei individuellen Gestaltungen ist eine persönliche Besprechung häufig der sinnvollste erste Schritt – beispielsweise bei der Übertragung von Immobilien, der Vermögensnachfolge, Testamenten, Eheverträgen oder Bauträgerprojekten.
Dabei erörtern wir Ihre Vorstellungen, die Besonderheiten Ihres Vorhabens und die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden, stimmen wir mit Ihnen ab.
Bei Testamenten, Vermögensnachfolge und Bauträgerprojekten vereinbaren wir im Regelfall zunächst einen Besprechungstermin mit dem Notar, um das Vorhaben und seine Anforderungen im Detail zu klären.
Die Auswahl eines Datenblatts allein löst noch keinen Entwurfsauftrag aus. Bitte beachten Sie die Erklärungen im jeweiligen Formular: Mit einer verbindlichen Beauftragung eines Entwurfs können gesetzliche Notarkosten entstehen.
Wie können wir Sie unterstützen?
Informieren Sie sich in Ruhe oder schildern Sie uns direkt Ihr Anliegen.